Vision Kulturagenda 2030

  • Die Kulturstadt Luzern wird geprägt durch eine dynamische Vielfalt des kulturellen Schaffens und Angebots: von der Nische zum Bekannten, vom professionellen Kulturschaffen zur Laienkultur, vom Kleinen zum Grossen – mit lokaler, regionaler, nationaler wie internationaler Ausstrahlung.
  • Die Kulturstadt Luzern entwickelt sich. Sie baut auf Bewährtem auf, gestaltet neu und zukunftsorientiert durch innovative, interdisziplinäre Formate und Kooperationen über die Kultur hinaus.
  • Die Kulturstadt Luzern nutzt das ihr zugrunde liegende Kunst-, Kultur- und Kreativpotenzial als wichtigen Bestandteil für die Stadtentwicklung. Sie erkennt, dass dieses einzigartige Potenzial eine wichtige Quelle der städtischen Lebensqualität bildet und sich auf die Standortattraktivität mit nationaler und internationaler Resonanz auswirkt.
  • Die Stadt Luzern ist Kultur – braucht Kultur – lebt von und für die Kultur.

Kulturagenda 2030

 

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Mit der Kulturagenda 2030 schafft die Stadt Luzern die Grundlage der zukünftigen Kulturförderung. Sie stärkt ihre Tradition und ihr Renommee als vielseitige und dynamische Kulturstadt über die regionalen und nationalen Grenzen hinweg und entwickelt ihre Förderpolitik zeitgemäss weiter. Sie stärkt die kulturelle Vielfalt über die Sparten hinweg, schafft durch die kulturelle Teilhabe Zugang zu Kultur, trägt Sorge zum Kulturraum, fördert das Netzwerk und die Kooperation und ermöglicht gezielt neue Kulturformate und Kulturinnovationen.
Denn: Ein vielseitiges kulturelles Angebot prägt die städtische Lebensqualität und gestaltet den Lebensraum Stadt Luzern bedeutsam aus. So stärken die Bestrebungen der Kulturagenda 2030 die Einzigartigkeit der Kulturstadt Luzern.  Die Stadt Luzern ist Kultur – sie braucht Kultur – sie lebt von der Kultur!

Häufige Fragen

Kulturinstitutionen

  • Ist unsere Kulturinstitution für eine Gesuchseingabe (Projekt- und Veranstaltungsförderung) beitragsberechtigt bei der Stadt Luzern?

  • Sie finden die Kriterien der Projektförderung über diesen Link.

 

Kulturschaffende

  • Welche aktuellen Ausschreibungen gibt es seitens Kulturförderung der Stadt Luzern?

  • Aktuelle Ausschreibungen entnehmen Sie hier.
  • Wie schreibe ich ein Gesuch?

  • Für Inputs zur Ausgestaltung eines Gesuchs verweisen wir Sie auf den Leitfaden für Kulturgesuche der IG Kultur
  • Bis wann muss ich ein Gesuch für die Projekt- / Veranstaltungsförderung einreichen? Und wann wird entschieden?

  • Die Daten für die Gesuchseingaben 2024 entnehmen Sie hier.
  • Wer entscheidet über mein Kulturprojekt?

  • Die Mitglieder der FUKA-Kommission entscheiden über das Kulturprojekt. 
  • Welche Projekte und Veranstaltungen werden gefördert?

  • Kriterien zur Prüfung eines Antrages: Künstlerisch-kulturelles Projekt.
    Bezug zur Stadt Luzern: Zivilrechtlicher Wohnsitz in der Stadt Luzern und/oder Hauptwirkungsort durch Werk und Tätigkeit, öffentlicher Aufführungsort und Termin in der Stadt Luzern muss bei allen Projekten vorhanden sein (Albumtaufe, Vorstellung usw.).

    Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung und unter Einhaltung der Eingabefrist auf der Plattform vorliegen.
  • Welche Projekte werden nicht gefördert?

  • Hinweise zur Praxis der Fonds-Verwaltung
    Es werden keine Beiträge gesprochen an:
    - Veranstaltungen ohne Eintritte bzw. Kollekte (ausgenommen Ausstellungen o.ä.)
    - Veranstaltungen, die nicht öffentlich zugänglich sind
    - Schultheater
    - Abschlussarbeiten und Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen
    - Schulgelder / Ausbildungskosten
    - Studienaufenthalte
    - Internetauftritte
    - Politische Veranstaltungen
    - Benefizveranstaltungen
    - Wettbewerbe
    - Apéros
    - rückwirkende oder zu späte eingereichte Gesuche
  • Wo kann ich Kulturprojekte für die Zielgruppe K&J einreichen?

  • Kulturprojekte für Kinder & Jugendliche werden von der Dienstabteilung KJF entgegengenommen.
  • Wo erhalte ich Unterstützung für ein Quartierprojekt?

  • Projekte für und aus den Quartieren der Stadt Luzern werden über den Quartierpool gefördert.
  • Werden auch innenstädtische kreativwirtschaftliche Projekte gefördert?

  • ALI steht für Attraktivierung der Luzerner Innenstadt. Der ALI-Fonds und die entsprechende ALI-Kommission bestehen seit 1997. In den ALI-Fonds fliessen jährlich Mittel aus den Parkingmeter-Einnahmen der Stadt Luzern. Die Gelder des Fonds sind zweckgebunden. Sie müssen dem Marktplatz der Luzerner Innenstadt zu Gute kommen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die ALI-Kommission (siehe Behörden weiter unten), deren Mitglieder alle vier Jahre vom Stadtrat gewählt werden. Die Fondsverwaltung obliegt der Fachstelle Wirtschaftsfragen in der Finanzdirektion. 
  • Welche Kulturräume gibt es in der Stadt Luzern?

  • Wo finde ich Räume für mein Kulturprojekt?

  • Raumbörse (noch nicht online) 
  • Wer ist für Zwischennutzungen in der Stadt Luzern zuständig

  • Wo erhalte ich Information zur Nutzung des öffentlichen Raumes?

  • Wo kann ich Räumlichkeiten der Stadt Luzern reservieren?

 

Allgemeine Fragen

  • Welche Kulturstrategie verfolgt die Stadt Luzern in den kommenden Jahren?

  • Mehr zur Kulturagenda 2030 finden Sie hier.
  • Handhabung Logo. Wie ist die Verwendung geregelt?

  • Für die Verwendung des Logos Stadt Luzern nehmen Sie mit der Dienstabteilung Kultur und Sport Kontakt auf: 
    kultur@stadtluzern.ch